In meiner Praxis kann ich gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler behandeln. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherte haben Sie erstmal 5 so genannte probatorische
Sitzungen zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, ob die Notwendigkeit
einer Behandlung vorliegt und man weitere psychotherapeutische Sitzungen
benötigt. Eine Überweisung vom Haus- bzw. Kinderarzt ist nicht nötig.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte/ Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die
Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Informieren Sie sich bei Ihrer
Krankenkasse über Ihre Vertragsbedingungen und das ordnungsgemäße
Antragsverfahren hinsichtlich psychotherapeutischer Leistungen.
Selbstzahler
Wenn die Therapiekosten nicht über eine Versicherung abgerechnet werden, sondern selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).